TV 1903 Heftrich

Der Turnverein Heftrich - eine über 100-jährige Gemeinschaft

Turnverein 1903 Heftrich e.V. - Vereinsgeschichte

Vom Turnen in Heftrich wird bereits in den Jahren nach 1840 berichtet.  Die ersten überlieferten Turner waren Philipp Wilhelm Moog und Philipp Jeckel. 

Eine Vereinsgründung aus diesen Jahren ist jedoch nicht belegt.  Es gibt nur die mündliche Überlieferung von Turnern in Heftrich und zwar von Philipp Wilhelm Moog (Großvater von Ernst Moog). Ab dem Jahr 1844 erfolgten die ersten Gründungen von Vereinen in unserer Gegend (Bad Schwalbach, Hofheim, Idstein, Königstein, Usingen).Es handelte sich um unpolitische Turnvereine.  Im Laufe der Zeit entwickelte sich in der Turnbewegung eine politische Opposition, die zu einem wichtigen Bestandteil der demokratischen Bewegung im Revolutionsjahr 1848 wurde.

Der Obrigkeit war diese Entwicklung ein Dorn im Auge.  Durch Verfügung der Landesregierung wurde die nassauische Turnbewegung im Februar 1852 aufgelöst.  Die Zerschlagung der Turnbewegung wurde unverzüglich und kompromisslos vollzogen, so dass bereits Anfang März 1852 kein nassauischer Turnverein mehr bestand.  Gesangs- und Schützenvereine wurden von der Obrigkeit überwacht geduldet.  Das Verbot der Turnausübung (Turnsperre)dauerte von 1852 bis 1859 an.

Im Jahre 1862 hatte Heftrich 623 Einwohner.  Am 13. September 1862 legte der Turnwart Conrad Mohr dem Gemeinderat zu Heftrich ein Gesuch unter Vorlage der Statuten des Turnvereins zu Heftrich vor, mit der Bitte der Genehmigung zur Gründung.   Zitat: "Eine Anzahl junger Burschen dahin hat sich vereinigt einen Turnverein zu gründen unter beiliegenden Statuten".  Der Gemeinderat zu Heftrich  - Bürgermeister Jeckel, Vorsteher Klapper und Vorsteher Pfeiffer - befürworteten am 20. September 1862 das Gesuch.  Die Genehmigung wurde am 23. September 1862 vom Herzoglichen Amt zu Idstein erteilt (HStAW 229/1270). Statuten des Turnvereins zu Heftrich

I.  Zweck   

§  1 Zweck des Turnens ist durch geregelte gemeinsame Übungen des Körpers diesen gleichmäßig auszubilden und seine Kräfte zu stärken.

§  2 Außerdem verpflichten sich die Mitglieder durch sittliches und moralisches Betragen sich auszuzeichnen.

II.  Mitglieder 

§  3  Die Mitglieder des Vereins sind:

 1. Aktive      - Aktive Mitglieder sind solche, welche sich verpflichten an                                     den regelmäßigen Turnübungen teilzunehmen.

 2. Unaktive  -  Die unaktiven Mitglieder genießen alle Rechte der aktiven                                    Mitglieder, sie sind jedoch nicht verpflichtet den  regelmäßigen                            Turnübungen beizuwohnen.

  3. Zöglinge -  Zöglinge sind junge Leute vom Alter von 14 bis 17 Jahren.                                    Dieselben haben die Verpflichtung an den für sie vorge-                                        schriebenen Turnübungen sich zu beteiligen, sie führen jedoch                            in der Generalversammlung kein Stimmrecht. 

III.  Aufnahme

§  1    Anmeldungen zum Zweck der Aufnahme in den Turnverein sind an den      Vorstand zu richten, welcher den Namen des Neuaufzunehmenden demnächst öffentlich bekannt zu machen und nach Ablauf von 8 Tagen, wenn kein Einwand gegen die Aufnahme inzwischen erhoben worden ist, die Aufnahme vorzunehmen hat.  Sind jedoch Einwendungen gegen die Aufnahme vorgebracht worden, so muss der Betreffende davon in Kenntnis gesetzt werden und wenn er dennoch auf seine Aufnahme beharrt so ist dieses dem sich in der Abstimmung einer Generalversammlung ergebenden Beschluss anheim gestellt zu lassen.

IV.  Austritt der Mitglieder

§  5 Der Austritt eines Mitgliedes aus dem Verein muss der Vorstand von dem            Betreffenden angezeigt werden und verliert der Austretende alle Rechte            an dem Vereinsvermögen.  Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt auf                Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Generalversammlung.  Das              ausgeschlossene Mitglied hat weder Ansprüche auf Rückerstattung der              eingezahlten Beiträge noch an alles sonstige Vereinsvermögen.

V.  Geldbeiträge

§  6 Zur Deckung der Unkosten des Vereins werden folgende Geldbeiträge                erhoben:

        1.   Jedes Mitglied bezahlt ein Eintrittsgeld von  18  (Währung ungeklärt);                 sodann einen monatlichen Beitrag von  3  (Währung ungeklärt)                           pränumerando zur Vereinskasse.

        2.   Verweigert jedoch ein Mitglied dreimal die Bezahlung des Betrages                     so kann es von dem Verein ausgeschieden werden.

VI. Vorstand

§  7 Die Leitung der Vereinsangelegenheiten besorgt ein Vorstand, welcher

         besteht aus:               -   einem Vorsitzenden

                                          -   einem Turnwart

                                          -   einem Schriftführer

                                          -   einem Kassierer

                                          -   drei Beisitzern.

        Der Vorstand wird jedes Jahr in der Generalversammlung auf ein Jahr neu         gewählt.  Außer der sonstigen Verwaltung der Vereinsangelegen heiten             hat derselbe die Rechnung vom vorhergegangenen Jahre auf zustellen               und der ordentlichen Generalversammlung zur Vorlage zu bringen.   

VII.    Generalversammlung

§  8 Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich auf dem Gründungs-        tag statt. In derselben wir der Vorstand neu gewählt, sowie das Abhören            der Vereinsrechnung vom vergangenen Jahr und die Ernennung einer Kom-        mission zur Prüfung derselben vorgenommen.  Dem Vorstand steht das              Recht zu, sobald er es für erforderlich erachtet, außerordentliche General-          versammlung zu berufen.  Er ist jedoch auch verpflichtet eine                              außerordentliche Generalversammlung sobald 15 Mitglieder dies verlangen        anzuberaumen.

VIII.    Abänderung der Statuten

§  9 Abänderungen der Statuten können zwar in einer Generalversammlung              beantragt werden, die eigentliche Beschlussfassung darüber hat jedoch              erst in einer weiteren Generalversammlung zu erfolgen.

IX.     Auflösung des Vereins

§  10 Eine Auflösung des Vereins kann nur dann bewirkt werden, wenn                        sämtliche Vereinsmitglieder in einer Generalversammlung solches                      beschließen. Schluß 1863 Die Mitglieder des Heftricher Turnverein ( HTV )          beteiligten sich an der so genannten "Eppsteiner Bezirksturnfahrt" am                08.06.1863  in Eppstein, woran auch Turnvereine aus Hofheim und                      Wiesbaden teilnahmen.  Weiterhin ist die Teilnahme der Heftricher Turner          am  01.06.1864  an einer Wahlversammlung der Fortschrittspartei in                  Heftrich zu verzeichnen.  In dem Artikel der Mittelrheinischen Zeitung ist            folgendes niedergeschrieben :  

          "Die Bürger in Heftrich hatten alles aufgeboten, ihren Freunden und                   Gesinnungsgenossen einen würdigen Empfang zu bereiten.  Nicht nur das           Versammlungslokal, auch in der Straße nach demselben waren die                       Häuser mit schwarz-rot-goldenen Fahnen und Kränzen reich und festlich             geschmückt.  Die Turner und Sänger hatten den früheren Abgeordneten             es Wahlkreises, Anwalt Schenck und die Wähler von Idstein, vor Heftrich           begrüßt und unter Gesang, voran die deutsche Fahne und von den Ein-               wohnern freudig begrüßt, hielten die Männer die erschienen waren, um               Besitz zu ergreifen von dem lange vorenthaltenen Recht der vom Turnen           in Heftrich wird bereits in den Jahren nach 1840 berichtet.  Die                           Versammlung, ihren Einzug durch Heftrich in den festlich geschmückten             Versammlungssaal." Der Verein löste sich vermutlich im Jahre 1864 oder           dem darauf folgenden Jahr auf.  Die Gründung und Auflösung der                         Vereine im  19. Jahrhundert ist immer auch mit der politischen und                     historischen Lage zur damaligen Zeit zu sehen.  661  Einwohner zählt                 Heftrich im Jahre 1871.  Die infolge der Kriegsgeschehnisse der Jahre                 1866  bis  1871  endgültig orientierungslos gewordene Turnbewegung,               geschwächt infolge starken Mitgliederrückgangs und zahlreicher                         Vereinsauflösungen, insbesondere in den Jahren  1865/66, ent-                         wickelte sich zur unpolitischen Vereinsbewegung.  Im Mittelpunkt                       standen nunmehr die vereinsinterne Geselligkeit und attraktive                           Abendunterhaltungen, verbunden mit Turner-Bällen. 1891   Ein Beleg für           eine Turnerbewegung in Heftrich bildet eine Aufnahme vom                                 Stammtisch in der Gaststätte Riemenschneider ( heute die Gaststätte                 Zum Taunus - Inhaber Familie Brandler ), die einige aktive Turner zeigt               Ernst Hartmann, August Klapper, Hermann Steinmetz.  Geturnt wurde                 auf dem Tanzboden der Gaststätte. 

Geschichte und Geschichten 

      1903  -  1953  -  1978               

Im Geschichtsrückblick dieser Festschrift wird über die Anfänge des Turnens

und des  TV  ab  1862 berichtet.  Die folgenden Ausführungen befassen sich mit der Wiedergründung im Jahre  1903  und dem Zeitraum bis zum  75-jährigen Jubiläum im Jahre  1978.  Weitere geschichtliche Ereignisse sind in einzelnen Artikeln der Abteilungen behandelt ( Kapitel Übungsbetrieb ). 100 Jahre TV Heftrich sind auch  100 Jahre Vereinsgeschichte, die nicht für sich, sondern von den Personen lebte, die das Vereinsleben gestaltet und entwickelt haben.  Ihrer Erinnerung verdanken wir, daß die Geschichte des Heftricher TV bis in die Anfangszeiten zurückverfolgt werden kann und daß diese 100 Jahre mit Leben erfüllt werden können. Den  1973  für 50-jährige Mitgliedschaft geehrten Mitgliedern Willi Mohr, Ernst Moog und Willi Urban sind wir zu Dank verpflichtet dafür, dass die frühe Vereinsgeschichte nicht als trockene Chronik, sondern aks buntes Mosaik persönlicher Eindrücke und Erlebnisse dargestellt werden kann.  Wenn hier und da auch einmal ein Mosaiksteinchen fehlt oder nicht am rechten Platz erscheint, ist eines gewiss:  Die Geschichte des Turnverein ist ein Ausschnitt und auch ein Spiegelbild der Geschichte Heftrichs.

Der Anfang !

Die Brüder Adolf und Karl Hartmann, Karl Wilhelm Guckes, August Faber, August Jeckel, Otto Mohr, Karl Wendland, Adolf Scherf, Hermann Mohr und Emil Petry gründeten drei Jahre nach der Jahrhundertwende den Turnverein in Heftrich.  Geturnt wurde damals im Gasthaus Riemenschneider, heute Gasthaus Brandler, auf dem Tanzboden über den Schankräumen.  Sport und Vergnügen lagen also auch in den Anfängen des  TV  schon dicht beieinander.

Wenn es einen Grund zum Feiern gab, war nach Überlieferungen Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts, das ganze Dorf auf den Beinen.  Von zünftigen Kapellen in Schwung gebracht, versetzten die feiernden Dorfbewohner den Tanzboden jedes Mal so bedrohlich ins Schwingen, dass dem Wirt angst und bange um sein Gasthaus wurde.  Dem Turnverein hat die "Riemenschneider-Halle" in den ersten neun Jahren nach der Wiedergründung nützliche Dienste bei der Umsetzung seiner Ziele erwiesen.  "Gelegenheit und Anleitung zu ge-                  regelten Turnübungen zu geben als ein Mittel zur körperlichen und sittlichen Kräftigung, sowie der Pflege des deutschen Volksbewusstseins und vaterländischer Gesinnung". Die erste Satzung !  "Das Grundgesetz" Das "Grundgesetz des Turn-Vereins zu Heftrich", so steht es gleich im ersten Paragraphen, welches die rund  40  Heftricher Turner in ihrer Sitzung am 20. Oktober 1912 als für sich maßgebend erklärten.  Unterzeichnet hatte der gesamte Vorstand mit Lehrer Werner Wickel als Vorsitzender, mit Adolf Scherf, Adolf Hartmann, Emil Petry, August Jeckel, Ludwig Dauber, August Maurer und Karl August Hartmann als Turnwart. Am  03. März 1913  war es dann soweit, der "Turn-Verein zu Heftrich" wurde beim Königlichen Amtsgericht in Idstein in das Vereinsregister eingetragen und eine Woche später veröffentlicht.  Die Ämter brauchten auch damals schon ihre Zeit, obwohl es im Allgemeinen recht preußisch zuging.  Als Beleg einige Passagen aus dem ersten  "TV-Grundgesetz": 

-   Aufnahmefähig als Zögling ist, wer das 14. Lebensjahr, als Mtglied, wer das 17. Lebensjahr       vollendet hat und unbescholten ist.

-   Der Vorstand hat gesellige Zusammenkünfte, Turnfahrten und Festlichkeiten im                           Einverständnis mit der Vorturnerschaft anzuordnen und zu leiten.

-   Dem Turnwart liegt die Einteilung der Riegen, die Einteilung der Neueintretenden in                   dieselben und die Überwachung des von den Vorturnern geleiteten praktischen Turnens ob.       Gelobt sei, was hart macht ! 

Vorstände